Bahnfahrten zur Arbeitsstätte: VG Lüneburg entscheidet, dass Reisezeit als Arbeitszeit gilt
Reisezeit mit der Bahn gilt als Arbeitszeit Arbeitnehmer eines Speditionsunternehmens müssen Reisezeiten mit der Bahn zu und von Abholorten als Arbeitszeit verbuchen, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Lüneburg (Urt. v. 02.05.2023, Az. 3 A 146/22). Eine klagende Spedition hatte die Anweisung der Gewerbeaufsicht erhalten, die zulässigen Höchstarbeitszeiten einzuhalten und die Bahnreisezeiten als Arbeitszeit zu berücksichtigen. Diese Entscheidung begründete das Gericht mit europarechtlichen Grundlagen, wonach allein entscheidend sei, ob der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung stehe und seine Tätigkeit ausübe oder Aufgaben wahrnehme. Dies sei bei der regelmäßig mehrstündigen An- und Abreise mit der Bahn der Fall, da sie Teil der Leistungserbringung sei und andererseits die Freihei...
Quelle: Bahnfahrten zur Arbeitsstätte: VG Lüneburg entscheidet, dass Reisezeit als Arbeitszeit gilt - Kryptonews aktuell
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