Berlin Sparkasse muss Kunden Geld zurückzahlen - Verbraucherzentrale siegt

Die Berliner Sparkasse hat vor Gericht eine Niederlage erlitten und muss ihren Kunden eine Rückerstattung gewähren. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte Klage gegen die Sparkasse erhoben, da unangekündigte Kostenerhöhungen vorgenommen wurden, ohne die Kunden zu informieren. Das Berliner Kammergericht entschied zugunsten der Verbraucher und bestätigte, dass die Sparkasse ohne Zustimmung der Kunden keine Gebührenerhöhungen einführen oder vornehmen durfte. Die Berliner Sparkasse hatte die Kontoführungsgebühren mehrmals ohne aktive Zustimmung erhöht. Eine spezifische Umstellung von Girokonten führte beispielsweise zu einer einseitigen Erhöhung der monatlichen Gebühr um drei Euro. Obwohl die Sparkasse die Mehrbeträge nicht rückerstatten wollte, unterstützten die Verbraucherschützer eine Sammelklage von rund 1.200 betroffenen Kunden. Das Gericht stellte fest, dass die Ansprüche verjährt sind, und eine Revision wird geprüft. Darüber hinaus könnte das Urteil auch Auswirkungen auf Kunden anderer Banken haben, die ähnliche unrechtmäßige Kostenerhöhungen vorgenommen haben. Bankkunden werden aufgefordert, ihre Kontoauszüge seit Januar 2018 zu überprüfen, um festzustellen, ob sie eine ungenehmigte Erhöhung der Kontoführungsgebühr feststellen. In diesem Fall können Kunden einen Anspruch auf Rückerstattung geltend machen, indem sie ein Musterschreiben der Verbraucherzentrale an ihre Bank senden. Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart betont, dass die Gebührenerhöhungen der vergangenen Jahre rechtlich unwirksam sind. Kunden haben das Recht, das zu viel gezahlte Geld von ihrer Bank zurückzufordern. Es wird empfohlen, das wirksame Preisverzeichnis bei der Kontoeröffnung zu überprüfen, um festzustellen, ob eine unrechtmäßige Gebührenerhöhung erfolgt ist. https://der-markt.net/berlin-sparkasse-muss-kunden-geld-zurueckzahlen-verbraucherzentrale-siegt/?feed_id=9336&_unique_id=6624090b2c998

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