BGH-Urteil: Kunden erhalten Millionen zurück
In den vergangenen Jahren haben Banken und Sparkassen regelmäßig ihre Gebühren erhöht, oft ohne die Kunden angemessen zu informieren. Der Bundesgerichtshof hat nun festgestellt, dass dieses Vorgehen unrechtmäßig ist und hat dies bestätigt, was zu möglichen Rückzahlungen für Millionen von Betroffenen führen könnte. Kunden der Sparkasse müssen in der Regel eine monatliche Kontoführungsgebühr sowie Gebühren für Überweisungen oder Kontoauszüge zahlen. Die Sparkassen haben diese Gebühren in der Vergangenheit ohne ausreichende Aufklärung oder Zustimmung der Kunden erhöht, was das Gericht als unrechtmäßig erachtet hat.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen die Sparkasse Berlin geklagt, da diese bestimmte Entgelte eingeführt oder erhöht hatte, ohne die Zustimmung der Kunden einzuholen. Das Berliner Kammergericht hat entschieden, dass die Weigerung der Sparkasse, diese Zusatzkosten zu erstatten, rechtswidrig ist. Dies bedeutet, dass die betroffenen Kunden Anspruch auf Rückerstattung haben, da die Preiserhöhungen unwirksam sind. Das Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für alle Sparkassen und ihre Kunden haben.
Neben regionalen Sparkassen sind auch Großbanken wie die Postbank, Deutsche Bank, ING Diba und Commerzbank von diesem Urteil betroffen. Diese Banken haben ihre Gebühren zwischen Januar 2018 und Dezember 2022 teilweise um bis zu 65 Prozent erhöht. Dies betrifft nicht nur die Kontoführungsgebühren, sondern auch andere Kosten wie Überweisungen oder Kontoauszüge. Kunden können mithilfe eines Musterschreibens der Verbraucherzentrale ihre Bankgebühren zurückfordern. Es wird empfohlen, die Kontoauszüge der vergangenen Jahre zu überprüfen, um festzustellen, welches Preisverzeichnis bei der Kontoeröffnung gültig war.
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