Bürgergelderhöhung kann Kaufkraftverlust nicht ausgleichen
Die Erhöhung des Bürgergeldes hat in letzter Zeit kontroverse Diskussionen ausgelöst, da trotz der Anpassungen immer noch Kaufkraftverluste nicht angemessen kompensiert werden konnten. Kritiker bemängeln, dass die Erhöhung des Bürgergeldes sowohl Anfang 2023 als auch Anfang 2024 jeweils um rund zwölf Prozent zu stark ausgefallen sei. Dadurch verfügten Bürgergeldempfänger insgesamt über 25 Prozent mehr Geld, was als überproportional angesehen wurde angesichts der deutlich gesunkenen Inflationsrate.
Experten zufolge fiel die Erhöhung des Bürgergeldes sogar noch zu niedrig aus und konnte somit den Kaufkraftverlust nicht ausgleichen, den Menschen in der Grundsicherung erlitten haben. Irene Becker, eine Ökonomin, die vom Paritätischen Gesamtverband beauftragt wurde, stellte fest, dass ein erwerbsloser Single in den letzten drei Jahren insgesamt 1012 Euro weniger erhielt als zur Sicherung des Existenzminimums nötig gewesen wäre. Für eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern belief sich das Defizit sogar auf 3444 Euro.
Die Anpassung des Bürgergeldsatzes basiert auf einer Formel, die alle fünf Jahre von den amtlichen Statistikern neu berechnet wird. Diese Anpassung berücksichtigt teilweise die allgemeine Lohnentwicklung und hauptsächlich die Inflationsrate. Das Problem besteht darin, dass die Berechnungen auf Daten basieren, die bis zu 18 Monate zurückliegen, was dazu führt, dass die Erhöhungen nicht den wirklich gestiegenen Lebenshaltungskosten entsprechen. Im Jahr 2022 stieg der Sozialhilfesatz nur um drei Euro oder 0,76 Prozent, während die Inflationsrate für Menschen in der Grundsicherung bereits zu Beginn des Jahres gut vier Prozent betrug und gegen Ende fast 16 Prozent erreichte.
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