Commerzbank erhält Geldbußen wegen Geldwäscheverstößen
Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat eine Geldstrafe von insgesamt 1,45 Millionen Euro gegen die Commerzbank aufgrund von Mängeln in der Geldwäscheprävention verhängt. Es wurde festgestellt, dass in der Bank und der ehemaligen Tochtergesellschaft Comdirect bis November 2020 Kundendaten nicht rechtzeitig oder ausreichend aktualisiert wurden, interne Sicherheitsmaßnahmen unzureichend waren und in drei Fällen Sorgfaltspflichten nicht erfüllt wurden. Diese Verstöße wurden als "Ordnungswidrigkeit" eingestuft.
Gemäß dem Geldwäschegesetz sind Kreditinstitute verpflichtet, ihre Kunden zu Beginn einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren und diese Informationen zu dokumentieren. Zudem müssen Adressen regelmäßig aktualisiert werden. Bei erhöhten Risiken müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden. Die Commerzbank gab an, dass die Daten seit 2022 aktualisiert wurden und die überarbeiteten Legitimationsprüfungs- und Datenaktualisierungsprozesse nach der Integration der Comdirect vollständig abgeschlossen wurden.
Die BaFin hat in den letzten Jahren verstärkt die Einhaltung der Geldwäschebekämpfungsanforderungen bei Banken und Zahlungsdienstleistern überwacht. Bei der Deutschen Bank wurde seit September 2018 aufgrund von Mängeln in der Geldwäschebekämpfung ein Sonderbeauftragter eingesetzt, dessen Mandat mehrmals verlängert wurde. Auch bei mehreren Fintechs wurden Schwächen in der Kundenidentifikation ("KYC") festgestellt.
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