Droht ein neuer Lastenausgleich für Immobilienbesitzer?

Der sogenannte Lastenausgleich, ein altes Gesetz, sorgt bei vielen Immobilienbesitzern für Unruhe. Bereits nach dem Zweiten Weltkrieg mussten Inhaber von Immobilien für Kriegsgeschädigte und -schäden aufkommen. Das Lastenausgleichsgesetz wurde eingeführt, um eine gerechte Verteilung der Vermögensschäden durch Krieg und dessen Folgen zu gewährleisten. Personen mit erheblichem Vermögen und Immobilien mussten damals 50 Prozent des Wertes ihres Besitzes in Raten an den Staat abführen. Obwohl der Nachkriegslastenausgleich abgeschlossen ist, existiert das Gesetz weiterhin. Im Jahr 2019 gab es eine Änderung des Lastenausgleichsgesetzes, welche aber nur geringfügige Anpassungen vorsah. Dabei bleibt das Vermögen von Privatpersonen unangetastet, und konkrete Pläne für eine neue Lastenausgleichsregelung existieren nicht. Es wird betont, dass der Staat nicht einfach das Eigentum, einschließlich von Immobilien, von Bürgern wegnehmen kann. Das Recht auf Eigentum ist durch das Grundgesetz geschützt. Nur unter strengen Voraussetzungen, wie dem Wohl der Allgemeinheit und angemessener Entschädigung, kann der Staat zu einer Enteignung greifen, beispielsweise für dringend benötigte Infrastrukturprojekte wie den Bau von Straßen. Zwangsvollstreckungen auf Immobilien können hingegen bei unbezahlten Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen erfolgen, wodurch Besitzer ihr Haus riskieren würden. Es sei jedoch zu betonen, dass auch der Staat an rechtliche Vorgaben gebunden ist und ein rechtsstaatliches Verfahren der möglichen Enteignung oder Zwangsvollstreckung zugrunde liegen muss. https://der-markt.net/droht-ein-neuer-lastenausgleich-fuer-immobilienbesitzer/?feed_id=17284&_unique_id=662ffb1e4c7b7

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