Elementarschadenversicherung: Schutz bei Naturgewalten (82 Zeichen)
Extreme Wetterereignisse wie Hochwasser und Starkregen nehmen in den letzten Jahren zu. Im Falle von Schäden durch solche Ereignisse ist die richtige Versicherung entscheidend. Weder die Wohngebäude- noch die Hausratversicherung decken Schäden durch Unwetter ab. Stattdessen ist eine Elementarschadenversicherung erforderlich, die als zusätzliche Leistung zur bestehenden Hausrat- und Wohngebäudepolice hinzugefügt werden sollte.
Die Ursache des Wasserschadens spielt eine entscheidende Rolle für den Versicherungsschutz. Während reguläre Gebäude- und Hausratversicherungen bei Gewittern, Hagel oder Leitungswasserschäden einspringen, sind Schäden durch Starkregen, Hochwasser oder Rückstau von Kanalisationen nur durch eine Elementarschadenpolice abgedeckt. Auch Naturgefahren wie Erdbeben, Lawinen oder Erdrutsche erfordern eine solche Versicherung, sofern sie explizit im Vertrag aufgeführt sind.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Elementarschadenversicherung nicht alle Gefahren abdeckt. Zum Beispiel sind Schäden durch Grundwasser, das sich durch das Mauerwerk drückt, ausgeschlossen. Ebenso kann ein Selbstbehalt erforderlich sein, insbesondere bei Überschwemmungsschäden. Die Versicherer teilen Gebäude je nach Gefährdungsklasse ein, und die Kosten sowie Vertragsbedingungen für eine Elementarschadenversicherung variieren je nach Region.
Für Mieter kann eine Hausratversicherung mit Elementarschadenschutz sinnvoll sein, insbesondere wenn sie in hochwassergefährdeten Gebieten leben oder wertvolle Gegenstände im Keller aufbewahren. Es ist ratsam, Gegenstände im Keller nicht auf dem Boden zu lagern, sondern beispielsweise in Regalen. Bei Naturgefahren sollten Versicherte darauf achten, dass Schäden nicht aus Fahrlässigkeit entstehen, da die Versicherung in solchen Fällen in der Regel nicht zahlt. Es ist wichtig, entstandene Schäden so gering wie möglich zu halten, um Ansprüche geltend zu machen.
https://der-markt.net/elementarschadenversicherung-schutz-bei-naturgewalten-82-zeichen/?feed_id=10814&_unique_id=6626900f37d32
Kommentare
Kommentar veröffentlichen