Firmen-Lkw Unfall: Versicherung kann Fahrer nicht belangen
Ein kaskoversicherter Lkw führt bei einem selbst verschuldeten Unfall in der Regel dazu, dass die Kaskoversicherung für den entstandenen Schaden am Fahrzeug aufkommt. Diese Regelung gilt auch im Falle eines Firmen-Lkw und bei leichter Fahrlässigkeit des Fahrers, wie ein Gerichtsurteil zeigt.
Das Oberlandesgericht Dresden traf eine Entscheidung, die besagt, dass eine Versicherung einen angestellten Lkw-Fahrer nicht für einen leicht fahrlässig verursachten Unfall mit einem bei ihr kaskoversicherten Firmen-Lkw zur Rechenschaft ziehen kann. In dem spezifischen Fall war der Fahrer eines Transportunternehmens mit seinem Laster von der Straße abgekommen und mit zwei Bäumen kollidiert. Er informierte unverzüglich seinen Arbeitgeber über den Unfall, gab jedoch erst am nächsten Tag der Polizei Bescheid.
Obwohl die Versicherung den entstandenen Schaden regulierte, forderte sie das Geld vom Fahrer zurück. Die Begründung war, dass der Fahrer seine Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag verletzt habe, da er den Schaden nicht unverzüglich gemeldet und sich nicht vollständig erklärt habe. Das Gericht wies die Klage ab, da der Fahrer nicht Vertragspartner sei und somit den Vertrag nicht verletzen könne. Auch gegenüber dem Unternehmen habe der Fahrer keine Pflichten verletzt. Trotz der leichten Fahrlässigkeit bei der Unfallverursachung besteht kein Anspruch auf Schadensersatz im Arbeitsverhältnis.
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