Gebührenerhöhung ohne Zustimmung: Berliner Sparkasse verliert Prozess

Die Berliner Sparkasse hat kürzlich in einem Gerichtsurteil erfahren, dass die Erhöhung von Gebühren für Girokonten seit 2016 ohne aktive Zustimmung der Kunden unzulässig war. Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf Sparkassen-Kunden haben, die in ähnlichen Situationen sind. Verbraucherschützer und Sparkassen sind schon lange in einem Streit darüber, ob Kostenanpassungen ohne direkte Zustimmung der Kunden rückgängig gemacht werden müssen. Die Verbraucherzentrale und die Berliner Sparkasse befinden sich in einem Rechtsstreit über die einseitige Kostenerhöhung ohne die explizite Zustimmung der Kunden. Nach diesem Urteil könnten Kunden der Berliner Sparkasse erhebliche Rückerstattungen erwarten, sobald die Entscheidung rechtskräftig wird. Die Verbraucherzentrale wirft der Sparkasse vor, die Gebühren ohne angemessene Einbindung der Kunden mehrfach erhöht zu haben. Beispielsweise wurde die monatliche Gebühr für das "Girokonto Comfort" Ende 2016 einseitig um drei Euro erhöht. Nachdem die Sparkasse sich weigerte, die Mehrbeträge zurückzuzahlen, haben die Verbraucherschützer eine Sammelklage eingereicht. Es gab 1200 Kunden, die sich dem Rechtsstreit angeschlossen haben. Das Berliner Kammergericht stufte die Klage in vielen Aspekten als gerechtfertigt ein, akzeptierte jedoch nicht die Rückzahlungen für Ansprüche vor 2018, da diese als verjährt betrachtet wurden. Verbraucherschützer erwägen daher eine Revision des Urteils mit dem Argument, dass die Verjährungsfrist erst mit Kenntnis des Sachverhalts durch die Kunden beginnen sollte. Dieses Urteil hat auch Auswirkungen auf andere Sparkassen-Kunden, da ähnliche Fälle in anderen Regionen Deutschlands anhängig sind. Kunden haben Anspruch auf Rückerstattung gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank, wenn diese Änderungen unter der Bedingung zustimmen, dass Kunden innerhalb von zwei Monaten keinen Widerspruch einlegen. Allerdings besteht das Risiko, dass Banken Konten kündigen könnten, wenn Kunden Rückerstattungsansprüche geltend machen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird und welche Konsequenzen das Urteil für weitere Kunden haben wird. https://der-markt.net/gebuehrenerhoehung-ohne-zustimmung-berliner-sparkasse-verliert-prozess/?feed_id=24&_unique_id=6617d06166a2f

Kommentare