Geruchsbelästigung durch Raucherin: Mieter kämpft um Recht auf saubere Luft

Im Januar zog eine neue Mieterin in die Wohnung unter Levent Kirilmis ein. Es stellte sich heraus, dass die Mieterin eine starke Raucherin war, was für Kirilmis zu erheblichen Belästigungen führte. Insbesondere abends, wenn die Frau von der Arbeit nach Hause kam, empfand Kirilmis den Zigarettenqualm in seiner Dachzimmerwohnung als unerträglich. Die Undichtigkeit der Wohnungstür und mögliche Ritzen trugen dazu bei, dass der Rauch ungehindert in seine Wohnung eindringen konnte. Da Kirilmis selbst Nichtraucher ist und an Bronchialproblemen leidet, reagierte er sensibel auf die Rauchbelästigung. Er betonte jedoch, dass er das Recht der Nachbarin respektiere, in ihrer Wohnung zu rauchen. Aufgrund der undichten Stellen in der Wohnung drängte er den Vermieter dazu, Maßnahmen zu ergreifen, um die Rauchübertragung zu stoppen. Allerdings blieben die erforderlichen Reparaturen aus, was Kirilmis dazu veranlasste, die Miete zu kürzen. Nach einer fristlosen Kündigung wegen angeblichen Zahlungsverzugs seitens des Vermieters kam es zu Unstimmigkeiten bezüglich der Mietzahlungen. Kirilmis bestritt die Vorwürfe und betonte, dass er im März nicht im Verzug war. Die Kontroverse führte zu einer weiteren Eskalation, und der Vermieter leitete rechtliche Schritte gegen Kirilmis ein. Der Mieterverein Köln vertrat die Ansicht, dass der Vermieter verpflichtet sei, die Rauchemissionen zwischen den Wohnungen zu stoppen und der Mieter Anspruch auf Mietminderung habe. In Bezug auf die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung aufgrund der Mietkürzung erklärte Jörg Hänsel vom Mieterverein, dass eine Erfolgsaussicht vor Gericht bei einer Mietminderung von 10 bis 15 Prozent bestehe. Es gab jedoch keinen klaren rechtlichen Maßstab, wie viel Zigarettenrauch zwischen Nachbarn tolerabel ist. Hänsel empfahl, die Miete unter Vorbehalt zu zahlen, bis die rechtliche Klärung erfolgt sei. Letztendlich blieb die Situation zwischen Kirilmis und seinem Vermieter ungeklärt, mit dem Rat, die Miete vorsorglich zu begleichen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. https://der-markt.net/geruchsbelaestigung-durch-raucherin-mieter-kaempft-um-recht-auf-saubere-luft/?feed_id=11734&_unique_id=6627fbf29553e

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