Grundsteuer-Reform: Empfehlungen zu neuen Hebesätzen bis Sommer

Im Zuge der bevorstehenden gesetzlichen Neuregelung der Grundsteuer ab dem kommenden Jahr hat das Finanzamt Hersfeld-Rotenburg bereits für 94,2 Prozent der insgesamt 66.741 wirtschaftlichen Einheiten im Kreis Bescheide über die neuen Grundsteuermessbeträge versandt. Dies entspricht laut Marco Erb von der Oberfinanzdirektion Frankfurt dem hessischen Durchschnitt. In diesem Prozentsatz sind auch Fälle enthalten, in denen das Finanzamt aufgrund fehlender Eigentümererklärungen schätzen musste. Die Abgabefrist für die erforderlichen Angaben zu Baujahr, Wohnfläche und Bodenrichtwerten wurde vom 31. Oktober 2022 auf den 31. Januar 2023 verlängert, wobei die Rücklaufquote der Angaben hessenweit bei über 98 Prozent lag. Obwohl die Finanzverwaltung keine detaillierte Auflistung nach Landkreisen vornimmt, wurden landesweit 9,9 Prozent der Bescheide mit Einsprüchen angefochten. Eine statistische Auswertung der neuen Messbeträge im Vergleich zur bisherigen Berechnung auf Kreisniveau liegt nicht vor. Insgesamt soll die Grundsteuerreform für die Kommunen aufkommensneutral sein, wodurch die jährliche Gesamtsumme weder steigen noch sinken soll. Im Sommer wird die Steuerverwaltung allen Städten und Gemeinden individuelle Empfehlungen zur Anpassung der Hebesätze übermitteln und im Internet veröffentlichen. Diese Empfehlungen basieren auf einem Vergleich des Volumens der neuen Messbeträge mit denen nach altem Recht zum Stichtag 1. Januar 2022. Die Entscheidung über die konkreten Hebesätze obliegt letztendlich den jeweiligen Kommunalparlamenten. Der Sprecher der Bürgermeister im Landkreis, Thomas Rohrbach aus Niederaula, betont die Relevanz zuverlässiger Zahlen vom Finanzamt bis Sommer, damit die Kommunen genug Zeit haben, die neuen Hebesätze zu bestimmen und sie bei der Haushaltsplanung für 2025 zu berücksichtigen. Aufgrund möglicher Veränderungen durch die Reform sollten Informationen zur neuen Abgabenhöhe für die Besitzer so früh wie möglich verfügbar sein. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Berechnung der Grundsteuer 2018 als verfassungswidrig eingestuft, da sie die tatsächliche Wertentwicklung von Grundstücken und Immobilien nicht korrekt widerspiegelt. Die Berechnung der Einheitswerte in den alten Bundesländern geht bis ins Jahr 1964 zurück, während sie in den neuen Bundesländern sogar auf Daten aus dem Jahr 1935 basiert. Die reformierte Grundsteuer soll ab 2025 in Kraft treten. https://der-markt.net/grundsteuer-reform-empfehlungen-zu-neuen-hebesaetzen-bis-sommer/?feed_id=6240&_unique_id=661fb4195ddd5

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