Grundsteuer-Reform: Kommunen erhalten Empfehlungen für neue Hebesätze

Die gesetzliche Neuregelung der Grundsteuer, die ab dem kommenden Jahr in Kraft tritt, bringt Veränderungen für Eigentümer von be- und unbebauten Grundstücken sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft im Kreis Hersfeld-Rotenburg. Das Finanzamt Hersfeld-Rotenburg hat bereits 94,2 Prozent der nötigen Bescheide über die neuen Grundsteuermessbeträge für insgesamt 66 741 wirtschaftliche Einheiten im Kreis verschickt. Diese Quote entspricht dem Durchschnitt in Hessen. Darin enthalten sind auch Grundstücke, bei denen das Finanzamt aufgrund fehlender Angaben schätzen musste. Die Angabefrist wurde von ursprünglich dem 31. Oktober 2022 auf den 31. Januar 2023 verlängert, um den Grundstückseigentümern mehr Zeit zu geben, ihre Informationen zu Baujahr, Wohnfläche und Bodenrichtwerten einzureichen. Die Rücklaufquote der Informationen lag hessenweit zum Monatswechsel bei über 98 Prozent. Insgesamt wurden 9,9 Prozent der Bescheide mit Einsprüchen angefochten. Eine detaillierte statistische Auswertung auf Kreisebene bezüglich des Niveaus der neuen Messbeträge im Vergleich zur früheren Berechnung liegt nicht vor. Die Reform der Grundsteuer soll für die Kommunen aufkommensneutral sein, was bedeutet, dass die Gesamtsumme der jährlichen Grundsteuereinnahmen weder steigen noch sinken sollte. Im Laufe des Jahres wird die Steuerverwaltung allen Städten und Gemeinden individuelle Empfehlungen zur Anpassung der Hebesätze übermitteln, die auch online veröffentlicht werden. Diese Empfehlungen basieren auf dem Vergleich des Volumens der neuen Messbeträge mit den Werten nach dem alten Recht zum Stichtag 1. Januar 2022. Letztendlich obliegt die Entscheidung über die konkreten Hebesätze den Kommunalparlamenten. Bis Sommer sollen verlässliche Zahlen vom Finanzamt vorliegen, damit die Kommunen genügend Zeit haben, um über die neuen Hebesätze zu entscheiden und diese in die Budgetplanung für 2025 aufzunehmen. Die bisherige Berechnung der Grundsteuer wurde vom Bundesverfassungsgericht 2018 als verfassungswidrig erklärt, da sie die tatsächliche Wertentwicklung von Grundstücken nicht korrekt widerspiegelte. Die neue reformierte Grundsteuer soll ab 2025 in Kraft treten, um diesen Mängeln entgegenzuwirken. https://der-markt.net/grundsteuer-reform-kommunen-erhalten-empfehlungen-fuer-neue-hebesaetze/?feed_id=9854&_unique_id=6624fdeab8d8f

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