Hessengeld beschlossen: Bedingungen, Betrag und Voraussetzungen

Die Hessische Landesregierung hat das Hessengeld rückwirkend ab dem 1. März 2024 eingeführt. Dieses Programm zielt darauf ab, Menschen zu unterstützen, die zum ersten Mal ein Haus erwerben möchten. Der Betrag, den man erhält, variiert je nach den individuellen Umständen und wird in zehn gleichen Raten ausgezahlt. Beispielsweise erhält eine vierköpfige Familie nicht sofort den vollen Betrag von 30.000 Euro, sondern jährlich 3000 Euro über zehn Jahre. Das Hessengeld richtet sich nur an Personen, die ihre erste selbstgenutzte Immobilie in Hessen erwerben und Grunderwerbsteuer zahlen müssen. Es schließt Erbschaften, Schenkungen und den Bau von Immobilien auf bereits im Besitz befindlichen Grundstücken aus. Menschen, die bereits eine Immobilie besitzen, sind vom Hessengeld ausgeschlossen. Die Landesregierung geht davon aus, dass etwa 23.000 Erwerbsvorgänge pro Jahr für das Hessengeld relevant sein könnten. Die Förderung gilt für Käufe, die ab dem 1. März 2024 getätigt wurden. Anträge können ausschließlich digital gestellt werden und müssen eine Reihe von Dokumenten, einschließlich Personalausweisen, Grunderwerbsteuerbescheiden und Kaufverträgen, enthalten. Das Ziel der Regierung ist es, noch in diesem Jahr die ersten Auszahlungen des Hessengeldes vorzunehmen. https://der-markt.net/hessengeld-beschlossen-bedingungen-betrag-und-voraussetzungen/?feed_id=12494&_unique_id=6628fdd0b0c1f

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