Kammergericht entscheidet: Sparkassenkunden können Geld zurückverlangen

Ein Gerichtsurteil bringt positive Neuigkeiten für Bankkunden: Die Berliner Sparkasse hat vor Gericht die Niederlage erlitten, was bedeutet, dass Kunden möglicherweise eine Rückerstattung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen die Sparkasse geklagt, da diese ohne Einwilligung der Kunden die Kontogebühren erhöht hatte. Das Berliner Kammergericht entschied zugunsten der Verbraucherzentrale und ermöglicht nun den Kunden, möglicherweise Geld zurückzufordern, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Die Berliner Sparkasse hatte die Gebühren mehrmals erhöht, ohne die explizite Zustimmung der Kunden einzuholen. Dies führte dazu, dass Verbraucherschützer eine Sammelklage einreichten, an der etwa 1.200 Kunden teilnahmen. Obwohl das Gericht die Ansprüche als verjährt betrachtete, überlegen die Verbraucherschützer derzeit eine Revision einzuleiten, um die Entscheidung anzufechten. Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf Kunden anderer Banken haben, die ähnliche Kostenerhöhungen ohne Einwilligung implementiert haben. Beispielsweise haben die Postbank, die Deutsche Bank, die ING Diba, die Commerzbank und die Sparkasse Ulm ähnliche Maßnahmen ergriffen. Kunden sollten ihre Kontoauszüge auf mögliche Gebührenerhöhungen zwischen Januar 2018 und (beispielsweise) April 2024 überprüfen, um festzustellen, ob sie Anspruch auf eine Rückerstattung haben. Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg betonte, dass die Gebührenerhöhungen der vergangenen Jahre unwirksam seien und Kunden das zu viel gezahlte Geld von ihrer Bank zurückfordern können. Es wird empfohlen, ein Musterschreiben der Verbraucherzentrale zu verwenden, um die Rückerstattung einzufordern. Kunden sollten prüfen, ob die bei der Kontoeröffnung gültigen Preise angewendet wurden und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. https://der-markt.net/kammergericht-entscheidet-sparkassenkunden-koennen-geld-zurueckverlangen/?feed_id=4532&_unique_id=661d742f309c6

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