Klage gegen Amazon: Verbraucherschützer widersetzen sich Werbeeinblendungen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat angekündigt, rechtliche Schritte gegen den Streamingdienst Amazon Prime Video einzuleiten. Dies geschieht aufgrund der Einführung einer neuen Option für die Kund:innen, bei der sie entweder Werbung während des Streamings akzeptieren müssen oder gegen eine zusätzliche monatliche Gebühr von knapp drei Euro eine werbefreie Erfahrung erhalten. Laut den Verbraucherschützern stellt diese Änderung eine wesentliche Vertragsänderung dar, für die die Zustimmung der Nutzer:innen erforderlich ist. Der VZBV hat daher zunächst eine Abmahnung an die Amazon Digital Germany GmbH geschickt und plant nun, gerichtlich gegen das einseitige Vorgehen vorzugehen.
Verbandschefin Ramona Pop betonte, dass es unzulässig sei, Prime-Video-Kund:innen vor vollendete Tatsachen zu stellen, ohne ihre Zustimmung einzuholen. Die Verbraucher:innen sollten die Möglichkeit haben, selbst über die Verwendung von Werbung während des Streamings zu entscheiden, insbesondere bei signifikanten Änderungen der Vertragsbedingungen. Der VZBV setzt sich für die Beibehaltung der werbefreien Option zum vereinbarten Preis ein und sieht die einseitige Entscheidung von Amazon kritisch.
In Reaktion auf die Vorwürfe wies Amazon diese zurück und betonte, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt zu haben. Der Amazon-Sprecher erklärte, dass die Prime-Video-Kund:innen zu Beginn des Jahres transparent und gemäß den rechtlichen Vorgaben per E-Mail über die Änderungen informiert wurden. Dabei wurde auch die Option der werbefreien Nutzung für 2,99 Euro angekündigt. Die Kund:innen hätten weiterhin die Wahl, zwischen den verschiedenen Optionen zu wechseln oder ihre Mitgliedschaft zu beenden. Die Auseinandersetzung zwischen der Verbraucherzentrale und Amazon verdeutlicht die Bedeutung von Transparenz und Einverständnis bei Vertragsänderungen in digitalen Diensten.
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