Klage gegen Berliner Sparkasse: Kunden könnten Geld zurückfordern
Die Berliner Sparkasse hat vor Gericht eine Niederlage erlitten, nachdem Verbraucherschützer gegen unangekündigte Kostenerhöhungen geklagt hatten. Das Gericht entschied zugunsten der Kunden, wodurch diesen die Möglichkeit zur Rückerstattung eröffnet wird.
Sparkassenkunden zahlen normalerweise eine monatliche Kontoführungsgebühr, bei der zusätzliche Kosten für Überweisungen oder Kontoauszüge anfallen können. Aufgrund von Gebührenerhöhungen ohne Kundeninformation in der Vergangenheit, wurde die Berliner Sparkasse vom Verbraucherzentrale Bundesverband verklagt. Das Gerichtsurteil stellte fest, dass die Sparkasse die Kosten ohne Zustimmung der Kunden weder einführen noch erhöhen durfte.
Das Kammergericht in Berlin bestätigte die Sichtweise des Verbraucherzentrale Bundesverbandes und ermöglicht den Kunden potenzielle Rückerstattungen, sobald das Urteil rechtskräftig wird. Die Berliner Sparkasse hatte die Kosten mehrmals erhöht, ohne die aktive Zustimmung der Kunden einzuholen, was zu einer Sammelklage von rund 1.200 Kunden führte. Obwohl das Gericht davon ausgeht, dass die Ansprüche verjährt sind, prüfen die Verbraucherschützer eine Revision.
Das Urteil könnte auch andere Bankkunden betreffen, die von unrechtmäßigen Kostensteigerungen betroffen sind. Verschiedene Banken, darunter die Postbank, Deutsche Bank, ING Diba, Commerzbank und Sparkasse Ulm, haben ähnliche Erhöhungen bei ihren Konten vorgenommen. Kunden sollten ihre Kontoauszüge ab Januar 2018 überprüfen, um festzustellen, ob sie einen Anspruch auf Rückerstattung haben.
Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärte, dass die Gebührenerhöhungen der letzten Jahre ungültig seien, und Kunden daher berechtigt seien, das zu viel gezahlte Geld von ihrer Bank oder Sparkasse zurückzufordern. Die Verbraucherzentrale stellt ein Musterschreiben zur Verfügung, das Kunden verwenden können, um ihre Rückerstattungsansprüche geltend zu machen.
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