Krankenkassenbeiträge sollen deutlich steigen
Die Krankenkassenbeiträge werden voraussichtlich im Jahr 2025 erheblich steigen, was einen spürbaren Anstieg des Zusatzbeitrags für Haushalte zur Folge hat. Diese Anpassungen resultieren aus weiteren sozialen Belastungen, die in den kommenden Jahren auf die Deutschen zukommen. Ab dem Jahr 2026 sollen die Rentenbeiträge steigen, wie es die Ampel-Regierung mit dem Rentenpaket II beschlossen hat. Ebenso stehen Beitragssteigerungen in der Krankenversicherung aufgrund der Klinik-Reform des Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) in Aussicht. Es wird erwartet, dass der Zusatzbeitrag von derzeit 1,7 auf 2,45 Prozent ab 2025 angehoben wird.
Die Prognosen des Gesundheitsministers haben bereits den Chef der Krankenkasse DAK-Gesundheit, Andreas Storm, dazu bewogen, vor erheblichen Beitragserhöhungen zu warnen. Es wird erwartet, dass die Krankenkassen im Defizit enden, wobei bis zum Ende des Jahres ein Defizit von bis zu 2,5 Milliarden Euro vorhergesagt wird. Die geplante Klinikreform, die auf eine Anpassung der Vergütung in Kliniken abzielt, um ein Kliniksterben zu verhindern, wird maßgeblich zu den Beitragssteigerungen beitragen.
Die Kosten dieser Reformen werden zur Hälfte von den Krankenkassen und somit von den Versicherten getragen. Der Aufbau eines Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro bis 2035 soll aus den Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden. Diese Finanzierung wird wahrscheinlich zu einer Erhöhung der Krankenkassenbeiträge führen, um den Fonds von 25 Milliarden Euro zu füllen. Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des Dachverbandes der Betrieblichen Krankenkassen (BKK), warnt bereits vor einer verfassungswidrigen Zweckentfremdung von Beitragsmitteln.
Es wird kritisiert, dass diese Reformen zu einer Umverteilung von unten nach oben führen, da Beamte und Privatversicherte nicht zur Finanzierung herangezogen werden. Die geplante Krankenhausreform soll noch in diesem Jahr von der Regierung beschlossen werden. Beachtlich ist, dass die gesetzliche Krankenversicherung gemäß ihrer Bestimmung nur für die Bereitstellung laufender Kosten vorgesehen ist.
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