Kunden klagen erfolgreich: Berliner Sparkasse muss Kosten zurückzahlen
Wegen unangekündigter Kostenerhöhungen hatten Verbraucherschützer gegen die Berliner Sparkasse geklagt, was nun im Sinne der Kunden entschieden wurde. Kunden können Geld zurückverlangen, da die Berliner Sparkasse ohne Zustimmung ihrer Kunden weder neue Gebühren einführen noch bestehende erhöhen durfte. Das Berliner Kammergericht bestätigte diese Sichtweise und ermöglicht somit den betroffenen Kunden potenzielle Rückzahlungen (Az 26 MK 1/21).
Die Berliner Sparkasse hatte die Gebühren mehrfach erhöht, ohne die Kunden um Erlaubnis zu fragen. Dies führte zu rechtlichen Maßnahmen seitens der Verbraucherschützer, die eine Sammelklage einreichten und rund 1.200 Kunden vertreten. Obwohl das Gericht die Ansprüche als verjährt ansieht, prüfen die Verbraucherschützer eine Revision des Urteils.
Nicht nur die Berliner Sparkasse, sondern auch andere Banken könnten von unrechtmäßigen Kostenerhöhungen betroffen sein. Beispielsweise führte die Postbank eine Erhöhung beim Giro-Plus-Konto durch, während die Deutsche Bank und ING Diba ähnliche Maßnahmen ergriffen. Kunden können möglicherweise Ansprüche auf Rückzahlungen geltend machen, indem sie ihre Kontoauszüge seit Januar 2018 prüfen und gegebenenfalls ein Musterschreiben der Verbraucherzentrale verwenden, um zu viel gezahltes Geld von ihrer Bank zurückzufordern.
Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale in Baden-Württemberg betont, dass die Gebührenerhöhungen der vergangenen Jahre unwirksam seien und Kunden berechtigt seien, ihr Geld zurückzufordern. Es ist wichtig, dass Kunden selbstständig prüfen, wie das bei der Kontoeröffnung vereinbarte Preisverzeichnis aussieht, um mögliche Rückforderungen zu begründen.
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