Mercedes-Benz verliert Musterfeststellungsklage: Abschalteinrichtungen unrechtmäßig.

Die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG, die im Zuge des Diesel-Skandals vom Verbraucherzentrale Bundesverband eingereicht wurde, war erfolgreich. Das Oberlandesgericht Stuttgart urteilte, dass Mercedes unzulässige Abschalteinrichtungen in seinen Fahrzeugen installiert hat. Insgesamt 2.848 Verbraucher:innen hatten sich dieser Klage angeschlossen, und es ist nicht mehr möglich, sich der Klage anzuschließen. Das Gericht hat nun Bedingungen für Schadensersatz bei Mercedes GLC- und GLK-Modellen mit dem Motortyp OM 651 festgelegt. Der Anlass für die Musterfeststellungsklage war der Rückruf hunderttausender Dieselfahrzeuge der Modelle GLC und GLK mit dem Motortyp OM651 durch Mercedes-Benz auf Anordnung des Kraftfahrtbundesamts in den Jahren 2018 und 2019. Der Vorwurf lautete, dass unzulässige Abschalteinrichtungen eingesetzt wurden, um die Abgaswerte in Tests einzuhalten, aber im regulären Straßenverkehr deutlich überschritten wurden. Die Mercedes-Benz Group AG bestritt zunächst, unrechtmäßig gehandelt zu haben und Verbraucher:innen geschädigt zu haben. Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte nun, dass Mercedes tatsächlich unzulässige Abschalteinrichtungen in den betreffenden Fahrzeugen verwendet hat. Zudem wurde festgestellt, dass bei den Euro 6-Modellen eine Schädigungsabsicht zulasten der Verbraucher:innen anzunehmen ist. Diese haben nun die Wahl zwischen der Rückabwicklung des Kaufvertrages oder der Erstattung eines "Differenzschadens", der bis zu 15 Prozent des Kaufpreises betragen kann. Auch bei den Euro 5-Modellen wurden Verstöße gegen europäische Abgasnormen festgestellt, jedoch wurde hier kein Vorsatz seitens Mercedes angenommen. Mercedes hat angekündigt, gegen das Urteil Revision einzulegen, und der Bundesgerichtshof wird über den Fall erneut entscheiden. Ähnlich wie bei einer Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen kam es zu einem Vergleich, bei dem Teilnehmer:innen zwischen 1.350 bis 6.257 Euro erhielten. Erst wenn das Urteil vor dem Bundesgericht in Karlsruhe Bestand hat, können Verbraucher ihren Anspruch auf Schadensersatz durchsetzen. https://der-markt.net/mercedes-benz-verliert-musterfeststellungsklage-abschalteinrichtungen-unrechtmaessig/?feed_id=80&_unique_id=6617dea216869

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