Mindestlohn-Anstieg verringert Verdienstabstand
Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienern in Deutschland hat sich von April 2022 bis April 2023 verringert. Dies ist laut dem Statistischen Bundesamt in Wiesbaden vor allem auf den gestiegenen Mindestlohn zurückzuführen. Im April 2023 erhielten Besserverdienende das 2,98-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienern, während es im April 2022 noch das 3,28-Fache betrug.
Menschen mit einem Stundenlohn bis zu 12,25 Euro wurden als Geringverdiener eingestuft, während Besserverdiener ab einem Verdienst von 36,48 Euro gezählt wurden. Zwischen April 2018 und April 2022 hatte sich der Verdienstabstand in Deutschland kaum verändert. Der Rückgang der Lohnspreizung von 2022 bis 2023 wurde durch einen Anstieg der Verdienste in den unteren zehn Prozent der Lohnskala um 12,4 Prozent erklärt, während die oberen zehn Prozent nur einen Anstieg um 1,9 Prozent verzeichneten.
Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 9,82 auf 12 Euro pro Stunde wurde als Hauptgrund für die Verringerung des Verdienstabstands genannt. Im Westen Deutschlands war eine etwas größere Lohnspreizung zu beobachten als im Osten mit insgesamt niedrigerem Lohnniveau. Im April 2022 betrug der Verdienstabstand zwischen Besserverdienenden und Geringverdienenden im Westen 3,34 und im Osten 2,8, während er im April 2023 auf 3,04 im Westen und 2,49 im Osten gesunken war.
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