Rentenreform-Debatte: FDP fordert Ende der Rente mit 63
Fühlt man sich reif für den Ruhestand, ist das noch kein Kriterium für den Start in die Rente. Es kommt vielmehr auf die Versicherungszeit und das individuelle Renteneintrittsalter an. Der jüngst vorgestellte Zwölf-Punkte-Plan der FDP hat für Diskussionen gesorgt. Die Partei bekräftigt darin einige ihrer klassischen Positionen – und forderte im Sozialbereich unter anderem ein Ende der sogenannten Rente mit 63, was vor allem aus der SPD scharf kritisiert wurde. Ein Entwurf des Papiers war am Wochenende bekannt geworden und hatte Verstimmungen bei der SPD ausgelöst.
Die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" wird oft noch "Rente mit 63" genannt. Doch mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente – möglich war das nur für Rentner, die vor 1953 geboren wurden und auf 45 Versicherungsjahre bei der Deutschen Rentenversicherung kamen. Für alle jüngeren Jahrgänge, die jetzt in Rente gehen wollten, gelte das allerdings nicht mehr. Denn sie müssen, selbst mit 45 Versicherungsjahren, die jeweilige Altersgrenze erreicht haben, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Dabei steigt das Renteneintrittsalter schrittweise an. "Für den Geburtsjahrgang 1964 und alle später Geborenen gibt es die abschlagsfreie Rente dann frühestens mit 65 Jahren", hatte die Deutsche Rentenversicherung entsprechend mitgeteilt.
Mit Abschlägen ist es dagegen immer noch möglich, mit 63 Jahren in Rente zu gehen – nämlich dann, wenn man mindestens auf 35 Versicherungsjahre kommt. Für all jene gibt es die "Altersrente für langjährig Versicherte". Ruheständler, die das tun, müssen jedoch "mit den entsprechenden Einbußen leben", wie die Deutsche Presse-Agentur zum Zeitpunkt weiter schilderte: 0,3 Prozent Abzug von der bis dahin erreichten Rente für jeden Monat des vorgezogenen Renteneintritts - bis zu 14,4 Prozent maximal. Und: "Dieser Abschlag bleibt dauerhaft bestehen, auch nach Erreichen des regulären Rentenalters", so die DRV. Der Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung hilft dabei, herauszufinden, wann man mit oder ohne Abschläge in Rente gehen kann.
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