Riester-Rente: Kündigung oder Alternative?
Viele Menschen sind unzufrieden mit den Auszahlungen der Riester-Rente, da die erste Riester-Auszahlungsstatistik des Bundesfinanzministeriums durchschnittlich nur 132 Euro im Monat zeigt. Dies führt zu Bedenken, ob ein mickriges Taschengeld im Alter ausreicht. Der Finanz- und Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein verdeutlicht diese Problemstellung.
Bei der Überlegung, die Riester-Rente zu kündigen, sollten jedoch einige Aspekte berücksichtigt werden. Eine Kündigung bedeutet, dass die staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. Frühzeitige Kündigungen werden vom Gesetzgeber als schädliche Verwendung eingestuft, was bedeutet, dass die Zuschüsse verloren gehen. Zusätzlich fallen Bearbeitungskosten an, und die Zinsen auf die eingezahlten Beiträge müssen nach Auszahlung versteuert werden.
Dennoch existieren Alternativen zur Kündigung der Riester-Rente. Es ist möglich, den Vertrag ruhen zu lassen, ohne weitere Beiträge zu zahlen. Ein Anbieterwechsel ist unter bestimmten Bedingungen ebenfalls möglich, und das Guthaben kann übertragen werden. Der Wohn-Riester bietet die Möglichkeit, Kapital für Wohnzwecke zu entnehmen. Außerdem kann die Auszahlungsphase vorzeitig beginnen, ab einem bestimmten Alter.
In Sonderfällen kann sich die Kündigung der Riester-Rente lohnen, insbesondere wenn die betroffene Person schwer erkrankt ist und sich der Vertrag noch in der Ansparphase befindet. In solchen Fällen kann es sinnvoller sein, das Guthaben auszahlen zu lassen, anstatt es für die Altersvorsorge zu nutzen, um es anderweitig zu verwenden oder zu vererben.
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