Shrinkflation in Frankreich: Kennzeichnungspflicht für schrumpfende Produkte

In Frankreich wird die Praxis der "Shrinkflation" ab dem 1. Juli strenger reglementiert. Supermärkte müssen künftig Produkte, deren Gewicht oder Volumen reduziert wurde, durch spezielle Kennzeichnungen darauf hinweisen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Transparenz für Verbraucher zu erhöhen und sie vor irreführenden Praktiken zu schützen. Durch die Kennzeichnungspflicht soll die häufig als betrügerisch empfundene "Shrinkflation" eingedämmt werden. Die für den Handel zuständige beigeordnete Ministerin Olivia Grégoire betont die Bedeutung dieses Schrittes für den Verbraucherschutz. Gleichzeitig bezeichnet Finanz- und Wirtschaftsminister Bruno Le Maire die Praxis der "Shrinkflation" als Betrug und verspricht, ihr ein Ende zu setzen. Bereits im Vorjahr hatte Le Maire auf die zunehmenden Fälle von "Shrinkflation" im Zusammenhang mit hoher Inflation hingewiesen und eine entsprechende Kennzeichnungspflicht angekündigt. Die neue Regelung betrifft allgemein industriell hergestellte Massenkonsumgüter wie Waschmittel, Reispackungen und Konservendosen. Auch günstige Eigenmarkenprodukte der Supermärkte, die aufgrund der Teuerungswelle verstärkt nachgefragt werden, müssen gekennzeichnet werden. Verbraucher sollen somit Informationen über gestiegene Preise pro Gramm, Kilo oder Liter unmittelbar in der Nähe der betroffenen Produkte finden. Hersteller argumentieren dagegen, dass Preiserhöhungen oft auf gestiegenen Produktionskosten beruhen und schwer durchsetzbar sind, da Verbraucher sensibel auf Preisveränderungen reagieren. Jean-Philippe André, Vorsitzender des Verbands der französischen Lebensmittelindustrie, weist darauf hin, dass in vielen Fällen die Umsätze höher ausfallen, wenn die Produktmenge reduziert wird, anstatt den Preis zu erhöhen. Die Kennzeichnungspflicht für von "Shrinkflation" betroffene Produkte soll Verbrauchern ermöglichen, informierte Kaufentscheidungen zu treffen und die Transparenz im Handel zu stärken. Verbraucher, die Zweifel an den angezeigten Preisen haben, können dies über das staatliche Verbraucherportal Signalconso melden. Die Regierung in Frankreich verfolgt mit dieser Maßnahme das Ziel, Verbraucher vor irreführenden Praktiken zu schützen und ein klares Signal gegen die "Shrinkflation" im Handel zu setzen. https://der-markt.net/shrinkflation-in-frankreich-kennzeichnungspflicht-fuer-schrumpfende-produkte/?feed_id=10140&_unique_id=66257d1cc0f58

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