Sparkassen-Kunden können auf Rückzahlungen hoffen
Die Berliner Sparkasse hat vor Gericht eine Niederlage erlitten, da Verbraucherschützer gegen unangekündigte Kostenerhöhungen geklagt hatten. Das Gericht entschied im Sinne der Kunden und ermöglicht diesen nun, Geld zurückzufordern. Sparkassenkunden müssen normalerweise monatliche Kontoführungsgebühren zahlen, wobei zusätzliche Kosten für Überweisungen oder Kontoauszüge entstehen können. Aufgrund unbekannter Gebührenerhöhungen hatten Verbraucherschützer gegen die Berliner Sparkasse interveniert.
Das Kammergericht bestätigte die Sichtweise der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und ermöglicht es den Kunden, potenzielle Rückerstattungen zu erhalten, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Die Berliner Sparkasse hatte die Kosten mehrmals ohne Zustimmung der Kunden angehoben, was nun zu Rückforderungsansprüchen führt. Kunden hatten sich einer Sammelklage angeschlossen, da die Sparkasse sich weigerte, die Mehrbeträge zurückzuzahlen, obwohl das Gericht davon ausgeht, dass die Ansprüche verjährt sind, weshalb Verbraucherschützer eine Revision prüfen.
Das aktuelle Urteil könnte auch Kunden anderer Banken betreffen, die ähnliche unrechtmäßige Kostenerhöhungen vorgenommen haben. Bankkunden sollten ihre Kontoauszüge ab Januar 2018 prüfen, um festzustellen, ob sie Ansprüche auf Rückerstattung haben. Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart betont, dass Kunden dieses Geld von ihren Banken zurückfordern können, da die Gebührenerhöhungen der vergangenen Jahre unwirksam sind. Es wird empfohlen, ein entsprechendes Musterschreiben an die Bank zu senden, um zu viel gezahltes Geld zurückzufordern.
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