Sparkassen-Urteil: Millionen Kunden winkt Gebührenrückerstattung
In den vergangenen Jahren haben Banken und Sparkassen regelmäßig ihre Gebühren erhöht, oft ohne die Kunden angemessen zu informieren oder um ihre Zustimmung zu bitten. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass diese Vorgehensweise nicht mehr akzeptabel ist und dass Verbraucher Anspruch auf eine Rückerstattung haben. Insbesondere die Sparkasse Berlin war Gegenstand einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands, da sie bestimmte Entgelte ohne Einholung der Zustimmung ihrer Kunden eingeführt oder erhöht hatte.
Das Berliner Kammergericht hat entschieden, dass die Weigerung der Sparkasse Berlin, die Mehrbeträge zu erstatten, rechtswidrig ist. Dadurch haben Kunden Anspruch auf Rückzahlungen, da die Preiserhöhungen unwirksam sind. Dieses Urteil könnte potenziell weitreichende Folgen für alle Banken und Sparkassen haben. Die betroffenen Kunden können mithilfe eines Musterschreibens der Verbraucherzentrale ihre Bankgebühren zurückfordern. Es wird empfohlen, die Kontoauszüge der vergangenen Jahre zu überprüfen, um festzustellen, welche Gebühren zu welchem Zeitpunkt gültig waren.
Das Urteil betrifft nicht nur regionale Sparkassen, Volksbanken und Landesbanken, sondern auch größere Institute wie die Postbank, Deutsche Bank, ING Diba und die Commerzbank. Diese Banken haben ihre Gebühren teilweise erheblich erhöht, was Kontoführungsgebühren sowie Kosten für Überweisungen, SMS-Tan und Kontoauszüge umfasst. Kunden sollten darauf achten, dass sie nach rechtskräftigem Urteil ihr Geld zurückfordern können, insbesondere für Gebührenerhöhungen vor dem 1. Januar 2018, da für diese ein Verjährungszeitraum gilt.
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