Steuererklärung 2023: Tipps für die Pauschalen
In Deutschland ist die jährliche Steuererklärung eine Pflichtveranstaltung, die viele dazu zwingt, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung ohne professionelle Hilfe durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein ist der 31. August 2024. Wenn dieser Tag auf ein Wochenende fällt, haben die Steuerzahler bis zum darauffolgenden Montag, dem 02. September 2024, Zeit, ihre Steuererklärung einzureichen. Dabei müssen diverse Angaben gemacht werden, einige davon können sogar ohne Belege abgesetzt werden.
Es ist nicht immer erforderlich, Belege und Nachweise für steuerliche Abzüge zu sammeln und aufzubewahren, insbesondere wenn die steuerliche Berechnung auf Pauschalbeträgen basiert. Beispielsweise akzeptiert das Finanzamt automatisch die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro für das Steuerjahr 2023, ohne dass detaillierte Nachweise vorgelegt werden müssen. Ähnlich verhält es sich mit der Homeoffice-Pauschale von 1.260 Euro jährlich, die aufgrund von 210 Homeoffice-Tagen geltend gemacht werden kann.
Weitere Pauschalbeträge, die ohne detaillierte Belege geltend gemacht werden können, sind die Entfernungspauschale, die Kontoführungspauschale und der Sonderausgaben-Pauschbetrag. Es ist dennoch ratsam, Belege aufzuheben, da das Finanzamt in bestimmten Fällen Nachweise verlangen kann, wenn die Kosten die Pauschalen übersteigen. In Bezug auf Kleinstbeträge wird oft die Nichtaufgriffsgrenze angewendet, die es sowohl Beamten als auch Steuerzahlern erleichtert, bestimmte Kosten ohne detaillierte Belege anzusetzen. Dies umfasst beispielsweise Ausgaben für Bewerbungen und Kosten für die Wäsche der Arbeitskleidung. Achten Sie jedoch darauf, die Kosten zu benennen, um eine reibungslose Zuordnung zu gewährleisten.
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