Steuernachzahlung: Ursachen und Maßnahmen
Die Überraschung kann groß sein, wenn plötzlich eine Steuernachzahlung ansteht, obwohl zuvor immer eine Rückerstattung erhalten wurde. Dieser unerwartete finanzielle Aufwand kann verschiedene Ursachen haben. Wenn beispielsweise die Werbungskostenpauschale nicht erreicht wurde, ist es wahrscheinlicher, keine Rückerstattung zu erhalten. Ein Umzug, der zu einem kürzeren Arbeitsweg führt, oder geringere Ausgaben für Arbeitskleidung und Weiterbildungen könnten Gründe dafür sein. Ebenso können geringere außergewöhnliche Belastungen wie Krankheits- oder Pflegekosten geltend gemacht worden sein. Eine Erhöhung des Gehalts kann auch zu einer Steuernachzahlung führen.
Des Weiteren kann eine Steuernachzahlung aufgrund der Steuerklassenkombination 3/5 erfolgen. Es gibt keinen einheitlichen Grund, der alle Steuernachzahlungen erklären könnte. Die Situation hängt immer vom individuellen Fall ab. Im Jahr 2021 gaben rund 14,3 Millionen Arbeitnehmer eine Steuererklärung ab, wovon 12,6 Millionen eine Rückerstattung erhielten, so die Vereinigte Lohnsteuerhilfe.
Weitere Faktoren, die zu einer Steuernachzahlung führen können, sind Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit neben dem Hauptjob, Einkünfte aus Vermietungen oder Verpachtungen und Lohnersatzleistungen wie Krankengeld. Diese Ersatzleistungen sind zunächst steuerfrei, führen jedoch aufgrund des Progressionsvorbehalts zu einer Erhöhung der Steuerlast. Eine Nachzahlung kann auch durch Leistungen wie Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld entstehen.
Erhalten Sie einen Steuerbescheid mit Aufforderung zur Nachzahlung und sind sich unsicher, warum dies der Fall ist, sollten Sie den Erläuterungsteil des Bescheids genau durchlesen. Dort finden Sie Angaben darüber, welche Ihrer Informationen vom Finanzamt anerkannt wurden und welche nicht. Grundsätzlich haben Sie etwa einen Monat nach Erhalt des Einkommensteuerbescheids Zeit, die Nachzahlung zu leisten. Andernfalls wird ein Säumniszuschlag fällig. Bei Schwierigkeiten können Sie beim Finanzamt eine Stundung oder Ratenzahlung beantragen, die individuell geprüft und genehmigt oder abgelehnt wird.
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