Stromio-Kunden aufgepasst: Musterklage der Verbraucherzentrale Hessen
Inmitten der Energiekrise sahen sich einige Stromkunden im Winter 2021/2022 plötzlich ohne Stromanbieter. Einige Anbieter, darunter auch der Energieversorger Stromio, beendeten Verträge aufgrund der massiv gestiegenen Strompreise. Die Verbraucherzentrale Hessen sieht das Vorgehen von Stromio als rechtswidrig an und reicht eine Musterfeststellungsklage gegen das Unternehmen ein. Ehemalige Kunden von Stromio, die sich der Klage anschließen, könnten im Erfolgsfall auf Schadenersatz hoffen.
Die Geschädigten, die dieses Angebot nutzen möchten, müssen sich kostenfrei im Klageregister beim Bundesamt für Justiz registrieren. Die Frist dafür endet laut Angaben der Verbraucherzentrale Hessen am 27. Mai 2024, bevor die mündliche Verhandlung beginnt. Betroffene, die sich registrieren, werden von den Verbraucherschützern dazu aufgefordert, die entstandenen Schäden zu dokumentieren. Die Höhe des Schadens ergibt sich grob aus der Differenz zwischen dem Preis, den die Betroffenen in der Ersatz- oder Grundversorgung oder bei einem anderen Stromanbieter zahlen, und dem vereinbarten Preis mit Stromio für die Vertragslaufzeit, erklärt Kerstin Wolf, Leiterin der Fachgruppe Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Hessen.
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