Tipps zur Schadensregulierung: Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?

Nachdem ein Sturm Schaden angerichtet hat, ist es entscheidend, diesen umgehend der entsprechenden Versicherung zu melden. Die Zuständigkeit der Versicherung hängt davon ab, welche Schäden durch den Sturm verursacht wurden. Laut dem Bund der Versicherten wird erst ab Windstärke 8 von einem Sturm gesprochen. Sturmschäden am Haus wie ein abgedecktes Dach oder ein zerstörter Schornstein fallen in die Verantwortung der Wohngebäudeversicherung. Diese deckt auch Folgeschäden am Gebäude ab. Bei beschädigten Möbeln und beweglichen Gegenständen greift hingegen die Hausratversicherung. Wenn beispielsweise Dachziegel auf ein Auto fallen oder ein Baum darauf stürzt, kommt die Teilkaskoversicherung zum Einsatz. Es ist ratsam, Sturmschäden unverzüglich bei der Versicherung zu melden, sowohl schriftlich als auch telefonisch über die Schadenabteilung des Versicherers. Zusätzlich sollten Fotos des Schadens angefertigt und eine detaillierte Auflistung der beschädigten Gegenstände erstellt werden. Um dem Versicherer eine genaue Einschätzung des Schadens zu ermöglichen, sollte alles vorerst unverändert bleiben. Sollte ein Haus aufgrund der Schäden unbewohnbar sein, müssen auch die bereits behobenen Schäden dokumentiert werden. Beschädigte Teile dürfen nicht entsorgt werden, und Handwerkerrechnungen sollten aufbewahrt werden. Es liegt in der Verantwortung der Versicherten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Schäden nicht zu vergrößern. Beispielsweise sollten zerbrochene Fenster abgedichtet werden. Laut dem Versichertenbund besteht jedoch keine Pflicht, sein Leben zu riskieren, indem man bei extremen Bedingungen Reparaturen selbst vornimmt. Bei Windstärke 9 sollte keine eigenständige Handlung zur Schadensbehebung unternommen werden. https://der-markt.net/tipps-zur-schadensregulierung-welche-versicherung-zahlt-bei-sturmschaeden/?feed_id=7510&_unique_id=66216df9f0265

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