Verbraucherzentrale gibt Tipps bei Grabsteinärger mit DGG

Die Deutsche Grabstätten und Grabmal GmbH (DGG) sorgt für Ärger bei Kunden, da sie trotz Vorkasse nicht liefert und nicht erreichbar ist. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen (VZN) rät Betroffenen, bei ausbleibender Lieferung eine schriftliche Aufforderung mit einer klaren Frist zur Leistungserbringung zu versenden. Sollte auch nach einer Nachfrist keine Lieferung erfolgen, besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und das Geld zurückzufordern. Im Fall von Betrugsverdacht empfiehlt die Polizei zu kontaktieren. Es wird geraten, bei Vertragsabschlüssen nur eine geringe Vorauszahlung von maximal 10 Prozent zu leisten, um mögliche Probleme mit der Leistungserbringung zu vermeiden. Abschlagszahlungen sollten nur bei nachweisbarem Leistungsfortschritt erfolgen, während Liefer- und Leistungstermine vertraglich festgelegt werden sollten. Bei Verzögerungen sollte unverzüglich eine Frist zur Leistungserbringung gesetzt werden, mit der Möglichkeit eines Vertragsrücktritts, falls die Frist nicht eingehalten wird. Die neuen Firma der DGG hat ihren Sitz in Dinklage, was im Impressum ihrer Website ersichtlich ist. Bei Unsicherheiten können Änderungen auch über das Handelsregister erfragt werden. Kunden, die von betrügerischem Verhalten ausgehen, sollten sich an die relevanten Behörden wenden. Es ist wichtig, bei Verträgen mit Grabsteinanbietern wachsam zu sein und die geleisteten Zahlungen im Rahmen zu halten, um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen. https://der-markt.net/verbraucherzentrale-gibt-tipps-bei-grabsteinaerger-mit-dgg/?feed_id=10372&_unique_id=6625f1d1c9c58

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