Verbraucherzentrale mahnt Shein ab: EU-Regeln gebrochen
Der chinesische Online-Händler Shein geriet schon länger in die Kritik von Verbraucherschutzorganisationen. Nun wurde das Unternehmen von der Verbraucherzentrale abgemahnt, da es mehrfach gegen EU-Vorgaben verstoßen hat. Die Verbraucherschützer bemängelten, dass Shein gegen den Digital Services Act der EU verstoße, der manipulative Gestaltung auf Online-Plattformen verbietet.
Unter anderem kritisierten sie die Verwendung von Pop-Up-Fenstern, die beim Verlassen der Website auftauchten und Gutscheine anboten. Shein wurde auch für unklare Rabatthöhen, fehlende Informationen bei Sternchen-Bewertungen und ein unvollständiges Impressum abgemahnt. Weitere Vorwürfe bezogen sich auf sogenanntes Greenwashing, da Shein angibt, durch die Paketshop-Abholung einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, obwohl die Transportwege oft durch Flugzeuglieferungen umweltschädlich sind.
Ramona Pop, Chefin der Verbraucherzentralen, betonte, dass Shein die Regeln des Verbraucherschutzes missachte und Verbraucher in die Irre führe. Trotz der Abmahnung hat sich Shein bisher nicht dazu geäußert. In Bezug auf ähnliche Praktiken anderer Online-Händler wie Temu und AliExpress haben Experten und Verbraucherschützer ein schärferes Vorgehen gefordert. Diese Billig-Anbieter sollen Kunden mit fragwürdigen Rabatten, Bewertungen und Designs täuschen, was zu Risiken für Verbraucher führen kann.
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