Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029: Einigung in der Koalition

Die Mietpreisbremse wird bis zum Jahr 2029 verlängert, um auf Neu- und Wiedervermietungen in angespannten Wohnungsmärkten abzuzielen. Sie soll sicherstellen, dass die Miete bei Vertragsabschluss nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Die Entscheidung, ob die Mietpreisbremse in Städten und Gemeinden angewendet wird, obliegt den jeweiligen Landesregierungen. Die Verlängerung war ursprünglich im Koalitionsvertrag festgelegt, aber Bundesjustizminister Buschmann (FDP) hatte anfangs dagegen Widerstand geleistet. Nach langen Diskussionen hat sich die Ampel-Koalition auf die Verlängerung der Mietpreisbremse geeinigt. Vertreter von SPD und Grünen betonten die Bedeutung dieser Verlängerung als Zeichen an Mieterinnen und Mieter, sowie als Maßnahme gegen überhöhte Mieten. Mieterverbände wie der Deutsche Mieterbund begrüßen die Einigung, fordern jedoch, dass bestehende Ausnahmen und Schlupflöcher geschlossen werden sollten. Kritik an der Verlängerung kommt vom Eigentümerverband Haus & Grund, der plant, die Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse erneut vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) ist zuversichtlich, dass die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse juristisch bestehen wird. Sie weist Kritik des Eigentümerverbands zurück und erklärt, dass der schwierige Wohnungsbau nicht auf die Mietpreisbremse, sondern auf gestiegene Bauzinsen zurückzuführen ist. Die Mietpreisbremse soll dazu beitragen, den angespannten Wohnungsmarkt in deutschen Städten zu regulieren und Mieterinnen sowie Mietern bezahlbaren Wohnraum zu sichern. https://der-markt.net/verlaengerung-der-mietpreisbremse-bis-2029-einigung-in-der-koalition/?feed_id=2574&_unique_id=661aabbe78969

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