Wachstumschancengesetz: Doppelbesteuerung der Rente behoben?
Renten werden nicht nur durch das kürzlich verabschiedete Wachstumschancengesetz steuerlich entlastet. Zukünftige Rentner können von erheblichen steuerlichen Entlastungen profitieren, während Bestandsrentner möglicherweise noch von einer Doppelbesteuerung betroffen sind. Die Bundesregierung reagierte auf die Forderung des Bundesfinanzhofs und setzte somit einer potenziell verfassungswidrigen Doppelbesteuerung von Renten ein Ende.
Das Wachstumschancengesetz verhindert nun, dass zukünftige Rentner unrechtmäßig belastet werden. Mit einer angepassten Besteuerungsregelung ab dem Jahr 2023 wird der Besteuerungsanteil für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang schrittweise reduziert, wodurch Rentner im Laufe der Zeit erheblich Steuern sparen können. Der Rentenfreibetrag erhöht sich aufgrund dieser Änderung, was zu einer deutlichen Entlastung führt.
Trotz der positiven Auswirkungen des Gesetzes sind bestimmte Rentnergruppen immer noch von einer möglichen Doppelbesteuerung betroffen. Insbesondere Selbstständige und Personen mit hohen Einkommen könnten weiterhin zu viel Steuern zahlen. Das Wachstumschancengesetz stellt somit einen Schritt in die richtige Richtung dar, aber es bedarf möglicherweise weiterer gesetzlicher Anpassungen, um die Doppelbesteuerung vollständig zu beseitigen.
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