Rentner freuen sich über Renten-Zuschlag: Drei Millionen profitieren ab Juli
Am 25. April hat der Deutsche Bundestag das neue Renten-Gesetz mit dem Namen EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz verabschiedet. Ab Juli 2024 soll dieses Gesetz in Kraft treten und drei Millionen Rentnern einen Zuschlag zur regulären Rente gewähren. Von diesem Zuschlag sollen diejenigen profitieren, die zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente erhalten haben. Betroffene müssen dafür keinen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen, da der Zuschlag automatisch ausgezahlt wird.
Die Auszahlung des Zuschlags erfolgt in zwei Phasen. Ab Juli 2024 wird ein vereinfachter Zuschlag unabhängig von der regulären Rentenzahlung zur Mitte des Monats ausgezahlt. Die zweite Phase, die im Dezember 2025 beginnen soll, beinhaltet die vollständige Auszahlung des Zuschlags gemäß der Berechnung der DRV zusammen mit der laufenden Rente.
Für Renten, die zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begonnen haben, beträgt der Zuschlag gemäß dem neuen Gesetz 7,5 Prozent. Dies bedeutet eine Erhöhung um 75 Euro für eine Rente von 1.000 Euro auf insgesamt 1.075 Euro. Bei Renten, die zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 begonnen haben, liegt der Zuschlag bei 4,5 Prozent. Eine reguläre Rente von 1.000 Euro würde also um 45 Euro auf insgesamt 1.045 Euro steigen.
Die Deutsche Rentenversicherung plant keine rückwirkende Verrechnung des vereinfachten Zuschlags mit dem später ausgezahlten Betrag. Dies soll sicherstellen, dass alle berechtigten Rentner den vollen ihnen zustehenden Betrag erhalten. Die neue Gesetzgebung bringt somit eine bedeutende steuerliche Erleichterung für drei Millionen Rentner in Deutschland.
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