Sammelklage gegen DAZN: Preiserhöhungen rechtswidrig
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage gegen den Streaming-Anbieter DAZN eingereicht, da dieser im Jahr 2021 und 2022 die Preise deutlich erhöhte. Dies führte dazu, dass sich im Jahr 2023 mehr als siebenmal so viele Verbraucher:innen bei den Verbraucherzentralen über DAZN beschwerten im Vergleich zum Vorjahr. Die Betroffenen gaben an, dass DAZN einseitig die Vertragsbedingungen geändert hat und die Kündigung von Abonnements erschwert.
In den vergangenen Jahren sorgte DAZN für Unmut bei Verbraucher:innen, da der Sport-Streaming-Dienst seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kund:innen erhöhte. Der vzbv hält die AGB-Klauseln, die diesen Preiserhöhungen zugrunde liegen, für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig. Aus diesem Grund wurde die Sammelklage gegen DAZN eingereicht, um Verbraucher:innen bei Massenschäden zu unterstützen und ihr Recht durchzusetzen.
Die Sammelklage ermöglicht es betroffenen Personen, bei Erfolg direkt Rückzahlungen der zu viel gezahlten Gebühren zu erhalten. DAZN hat seit seinem Betriebsbeginn in Deutschland im August 2016 kontinuierlich die Preise angehoben. Ursprünglich kostete ein Monatsabonnement nur 9,99 Euro, bis es zum 1. August 2022 auf monatlich 29,99 Euro und jährlich 274,99 Euro erhöht wurde. Die angegriffenen Preiserhöhungsklauseln werden vom vzbv als unangemessen benachteiligend und intransparent betrachtet, weshalb sie als unwirksam erachtet werden.
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